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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
I. Gegenstand
- Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der VCP, die direkt mit der VCP über im Online-Shop von verena-stricken.com angebotene Waren und oder Dienstleistungen geschlossen werden.
- Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir genehmigen sie ausdrücklich schriftlich. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
- Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmen enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
II. Vertragsabschluss
Die Angebote sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Käufer verbindlich, den Inhalt des Warenangebots erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
III. Informationspflichten
- Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung (Kreditkarte), ist der Käufer verpflichtet, uns dies unverzüglich durch Änderung seiner Angaben mitzuteilen.
- Macht der Käufer falsche Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung (Kreditkarte), so können wir, sofern ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Blockierung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
IV. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrags, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Die Widerruffrist beginnt bei Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerruffrist beginnt aber erst, wenn wir unseren Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 3 der Verordnung über Informationen zum Bürgerlichen Recht und Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB nachgekommen sind. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform schriftlich, auf einen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden.
- Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 Euro hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelgemäßen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die versandte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann. In diesem Fall werden wir die Ware abholen.
- Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 BGB.
4.Das Widerrufrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen u. a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder durch ihre Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
V. Preise
- Unsere Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich MwSt.
- Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie sind ohne Skonto oder sonstige Abzüge zahlbar (Angabe der Kreditkartennummer oder Bankverbindung).
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
- Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung Löhne, Materialkosten oder marktmäßige Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
- Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
VI. Lieferung
- Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
- Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auch für die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
- Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
- Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
- Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmen die Waren an den Käufer zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an die Spedition oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt unsere Leistungspflicht erbracht. Damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Pfändung oder sonstigen Belastungen hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können.
- Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufenden Rechnungen haben (Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
VIII. Mängelhaftung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Es verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in den Fristen des § 478 BGB.
- Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat nach Lieferung rügt. Für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.
- Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er sie wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen muss oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB werden durch die Nrn. 1 bis 3 nicht berührt.
IX. Allgemeine Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmern
In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung des Lebens oder der Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch - außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 - auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
- Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferungen sowie als Gerichtsstand Uelzen mit der Maßgabe vereinbart, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
- Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
XI. Datenschutz
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